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Glossar

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung prüft, wie sauber ein Fahrzeug seine Abgase verbrennt. Seit ihrer Zusammenlegung mit der Hauptuntersuchung ist sie Teil davon, geregelt in Anlage VIII und Anlage VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie kann vorab bei einer amtlich anerkannten Kfz-Werkstatt erfolgen und wird dann bei der eigentlichen Hauptuntersuchung vorgelegt. Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt die AU, weil kein Abgas entsteht.

Begriff
Abgasuntersuchung (AU)
Stand
14. September 2026

Hintergrund

Eine Werkstatt, die die AU vorab abnehmen will, braucht eine eigene Anerkennung: die Eintragung in die Handwerksrolle als Kraftfahrzeugtechniker-Betrieb, eine verantwortliche Person mit Meisterbrief und gültiger AU-Schulung sowie die technische Ausstattung für die Abgasmessung.

Vor der Zusammenlegung regelte der inzwischen aufgehobene Paragraf 47a StVZO die AU eigenständig. Diese ältere Bezeichnung taucht in der Praxis noch häufig auf, die aktuelle Rechtsgrundlage liegt heute in Anlage VIII und VIIIa StVZO.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 47a StVZO - Einzelnorm, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. AU-Anerkennung - Abgasuntersuchung (AU), Kfz-Innung München-Oberbayern,

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Textentwurf und Gestaltung dieses Verzeichnisses laufen KI-unterstützt mit Sprachmodellen von Anthropic (Claude Sonnet, für die Facettenarchitektur Claude Opus): Quellenrecherche und -prüfung, Farbkonzept und Logo, Auswahl der Bildmotive sowie Titel-, Überschriften- und Antwortzonenmuster, Rechtstexte und Modultexte. Die Bildmotive selbst sind reale, lizenzfreie Fotografien (Openverse, CC0), keine KI-generierten Bilder. Name, Anschrift und die weiteren Angaben der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.