Glossar
Abgasuntersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung prüft, wie sauber ein Fahrzeug seine Abgase verbrennt. Seit ihrer Zusammenlegung mit der Hauptuntersuchung ist sie Teil davon, geregelt in Anlage VIII und Anlage VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie kann vorab bei einer amtlich anerkannten Kfz-Werkstatt erfolgen und wird dann bei der eigentlichen Hauptuntersuchung vorgelegt. Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt die AU, weil kein Abgas entsteht.
- Begriff
- Abgasuntersuchung (AU)
- Stand
- 14. September 2026
Hintergrund
Eine Werkstatt, die die AU vorab abnehmen will, braucht eine eigene Anerkennung: die Eintragung in die Handwerksrolle als Kraftfahrzeugtechniker-Betrieb, eine verantwortliche Person mit Meisterbrief und gültiger AU-Schulung sowie die technische Ausstattung für die Abgasmessung.
Vor der Zusammenlegung regelte der inzwischen aufgehobene Paragraf 47a StVZO die AU eigenständig. Diese ältere Bezeichnung taucht in der Praxis noch häufig auf, die aktuelle Rechtsgrundlage liegt heute in Anlage VIII und VIIIa StVZO.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 47a StVZO - Einzelnorm, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- AU-Anerkennung - Abgasuntersuchung (AU), Kfz-Innung München-Oberbayern,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.