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Pruefer misst mit einer Messlehre die Profiltiefe eines Autoreifens in einer Pruefhalle

Werkzeug

TÜV-Termin-Rechner

Ein personenkraftwagen muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro, ab mehr als acht Monaten kommt ein Punkt dazu. Dieses Werkzeug rechnet den Termin für Ihr Fahrzeug aus und nennt die Fundstelle.

Erste Hauptuntersuchung, Pkw
36 Monate nach Erstzulassung
Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1.1, Stand 14. September 2026
Weitere Hauptuntersuchungen, Pkw
alle 24 Monate
Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1.2, Stand 14. September 2026
Regelsatz ab mehr als 8 Monaten
60 Euro und 1 Punkt
Bußgeldkatalog, laufende Nummer 186.2.3, Stand 14. September 2026

2 Fristen, ohne Toleranz

  • Die Zeitabstände hängen an der Zulassung des Fahrzeugs, nicht an seinem Zustand und nicht am Hersteller.
  • Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung und kein zweiter Termin.
  • In den ersten zwei Monaten nach dem Termin setzt der Bußgeldkatalog für den Personenkraftwagen keinen Regelsatz an. Fällig ist die Untersuchung trotzdem.

Ein personenkraftwagen mit dieser letzten HU ist überzogen

Gerechnet mit dem Beispiel, das dieses Werkzeug ohne jede Eingabe zeigt: erstzugelassen im März 2018, letzte Hauptuntersuchung im Mai 2024. Erstzulassung und letzte Untersuchung sind Annahmen für dieses Beispiel, keine Messwerte. Die Fristen darunter sind es nicht.

Fällig im Mai 2026, also seit 4 Monaten überzogen. Der Bußgeldkatalog setzt dafür 15 Euro an.

Ihr Fahrzeug einsetzen

Fällig im Mai 2026. Gerechnet mit 24 Monaten ab der letzten Hauptuntersuchung. Grundlage: Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1.1 und 2.1.2.1.2.

Der Termin liegt 4 Monate zurück. Der Bußgeldkatalog setzt dafür 15 Euro an. Fundstelle: BKat, laufende Nummer 186.2.1.

Die Zeitabstände hängen an der Fahrzeugart, nicht am Hersteller

Die Zeitabstände stehen in der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Nummer 2.1. Sie hängen an der Zulassung des Fahrzeugs, nicht an seinem Zustand und nicht am Hersteller. Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung und kein zweiter Termin. Die Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung führt sie als Untersuchung der Umweltverträglichkeit innerhalb der Hauptuntersuchung.

Zeitabstände der Hauptuntersuchung nach Fahrzeugart, mit Fundstelle
FahrzeugartErste UntersuchungDanach
PersonenkraftwagenAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1.1 und 2.1.2.1.236 Monate24 Monate
Personenkraftwagen zur Personenbeförderung, etwa Taxi oder MietwagenAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.212 Monate12 Monate
Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeug bis acht FahrgastplätzeAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.312 Monate12 Monate
KraftradAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.124 Monate24 Monate

Quelle: Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.09.2026.

Überzogen wird es erst nach zwei Monaten teuer, nach acht kommt ein Punkt dazu

Für den Personenkraftwagen setzt der Bußgeldkatalog in den ersten zwei Monaten nach dem Termin keinen Regelsatz an. Fällig ist die Untersuchung trotzdem, und der Prüftermin verschiebt sich dadurch nicht nach hinten.

Regelsätze des Bußgeldkatalogs für eine überzogene Hauptuntersuchung beim Personenkraftwagen
ÜberziehungRegelsatzPunkte
Mehr als 2 bis zu 4 Monate überzogenBKat, laufende Nummer 186.2.115 Euro0
Mehr als 4 bis zu 8 Monate überzogenBKat, laufende Nummer 186.2.225 Euro0
Mehr als 8 Monate überzogenBKat, laufende Nummer 186.2.3, Punkt nach Anlage 13 FeV, Nummer 3.5.160 Euro1

Quelle: Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog-Verordnung, laufende Nummer 186.2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.09.2026.

Die Sätze gelten für Fahrzeuge ohne eigene Sicherheitsprüfung, also auch für den Personenkraftwagen. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse führt derselbe Katalog unter der laufenden Nummer 186.1 eine eigene, höhere Staffel.

Häufige Fragen

Wann muss mein Auto zum ersten Mal zum TÜV?

Ein neu zugelassener Personenkraftwagen muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen müssen jährlich, Krafträder alle 24 Monate.

Was kostet es, wenn ich den TÜV-Termin überziehe?

In den ersten zwei Monaten setzt der Bußgeldkatalog nichts an, fällig ist die Untersuchung trotzdem. Danach werden es 15 Euro, ab mehr als vier Monaten 25 Euro und ab mehr als acht Monaten 60 Euro plus ein Punkt im Fahreignungsregister.

Ist die Abgasuntersuchung ein eigener Termin?

Nein, die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung. Ein zweiter Termin dafür entfällt.

Verschiebt sich die nächste Frist, wenn ich früher zur Prüfung fahre?

Nein, seit dem 1. Juli 2012 wird die Plakette nicht mehr zurückdatiert. Die neue Frist beginnt mit dem Monat der tatsächlichen Untersuchung.

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