
Was TÜV, HU und AU 2026 kosten
Der TÜV mit Abgastest kostet 2026 für einen Pkw bis 3,5 Tonnen zwischen 160 und 168 Euro, je nach Bundesland.
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Werkzeug
Ein personenkraftwagen muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro, ab mehr als acht Monaten kommt ein Punkt dazu. Dieses Werkzeug rechnet den Termin für Ihr Fahrzeug aus und nennt die Fundstelle.
Gerechnet mit dem Beispiel, das dieses Werkzeug ohne jede Eingabe zeigt: erstzugelassen im März 2018, letzte Hauptuntersuchung im Mai 2024. Erstzulassung und letzte Untersuchung sind Annahmen für dieses Beispiel, keine Messwerte. Die Fristen darunter sind es nicht.
Fällig im Mai 2026, also seit 4 Monaten überzogen. Der Bußgeldkatalog setzt dafür 15 Euro an.
Fällig im Mai 2026. Gerechnet mit 24 Monaten ab der letzten Hauptuntersuchung. Grundlage: Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1.1 und 2.1.2.1.2.
Der Termin liegt 4 Monate zurück. Der Bußgeldkatalog setzt dafür 15 Euro an. Fundstelle: BKat, laufende Nummer 186.2.1.
Die Zeitabstände stehen in der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Nummer 2.1. Sie hängen an der Zulassung des Fahrzeugs, nicht an seinem Zustand und nicht am Hersteller. Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung und kein zweiter Termin. Die Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung führt sie als Untersuchung der Umweltverträglichkeit innerhalb der Hauptuntersuchung.
| Fahrzeugart | Erste Untersuchung | Danach |
|---|---|---|
| PersonenkraftwagenAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.1.1 und 2.1.2.1.2 | 36 Monate | 24 Monate |
| Personenkraftwagen zur Personenbeförderung, etwa Taxi oder MietwagenAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.2 | 12 Monate | 12 Monate |
| Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeug bis acht FahrgastplätzeAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.2.3 | 12 Monate | 12 Monate |
| KraftradAnlage VIII StVZO, Nummer 2.1.1 | 24 Monate | 24 Monate |
Quelle: Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.09.2026.
Für den Personenkraftwagen setzt der Bußgeldkatalog in den ersten zwei Monaten nach dem Termin keinen Regelsatz an. Fällig ist die Untersuchung trotzdem, und der Prüftermin verschiebt sich dadurch nicht nach hinten.
| Überziehung | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|
| Mehr als 2 bis zu 4 Monate überzogenBKat, laufende Nummer 186.2.1 | 15 Euro | 0 |
| Mehr als 4 bis zu 8 Monate überzogenBKat, laufende Nummer 186.2.2 | 25 Euro | 0 |
| Mehr als 8 Monate überzogenBKat, laufende Nummer 186.2.3, Punkt nach Anlage 13 FeV, Nummer 3.5.1 | 60 Euro | 1 |
Quelle: Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog-Verordnung, laufende Nummer 186.2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 14.09.2026.
Die Sätze gelten für Fahrzeuge ohne eigene Sicherheitsprüfung, also auch für den Personenkraftwagen. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse führt derselbe Katalog unter der laufenden Nummer 186.1 eine eigene, höhere Staffel.
Ein neu zugelassener Personenkraftwagen muss erstmals nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate. Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen müssen jährlich, Krafträder alle 24 Monate.
In den ersten zwei Monaten setzt der Bußgeldkatalog nichts an, fällig ist die Untersuchung trotzdem. Danach werden es 15 Euro, ab mehr als vier Monaten 25 Euro und ab mehr als acht Monaten 60 Euro plus ein Punkt im Fahreignungsregister.
Nein, die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung. Ein zweiter Termin dafür entfällt.
Nein, seit dem 1. Juli 2012 wird die Plakette nicht mehr zurückdatiert. Die neue Frist beginnt mit dem Monat der tatsächlichen Untersuchung.

Der TÜV mit Abgastest kostet 2026 für einen Pkw bis 3,5 Tonnen zwischen 160 und 168 Euro, je nach Bundesland.
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