AutowerkstaettenListe
Nahaufnahme einer aufgeschlagenen Wörterbuchseite, Symbolbild für das Glossar der Fachbegriffe rund um Autowerkstätten

Glossar

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die rund um Autowerkstätten, KFZ-Meisterbetriebe & Inspektion immer wieder auftauchen. Jede Erklärung beginnt mit einer Definition in ein bis zwei Sätzen und nennt danach, worauf sie sich stützt.

32 Begriffe

Kfz-Meisterpflicht

Die Kfz-Meisterpflicht schreibt vor, dass nur wer die Meisterprüfung bestanden hat, eine Autowerkstatt selbstständig führen darf. Kraftfahrzeugtechnik zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das sind Berufe, für die der Gesetzgeber den Meisterbrief als Startvoraussetzung verlangt (Anlage A, Nummer 20 der Handwerksordnung). Wer den Betrieb leitet oder als verantwortlicher Betriebsleiter eingetragen ist, braucht die bestandene Meisterprüfung nach Paragraf 7 Handwerksordnung oder eine der gesetzlichen Ausnahmen.

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Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis, in das die zuständige Handwerkskammer alle Betriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks einträgt. Für die Kraftfahrzeugtechnik ist diese Eintragung Voraussetzung der Selbstständigkeit. Sie setzt den bestandenen Meisterbrief voraus oder eine der gesetzlichen Ausnahmen nach Paragraf 7b oder Paragraf 8 Handwerksordnung, und die Handwerkskammer pflegt sie laufend.

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Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist die Organisation, der jeder Handwerksbetrieb ihres Bezirks automatisch angehört, das schreibt das Gesetz so vor. Sie führt die Handwerksrolle, prüft für zulassungspflichtige Handwerke wie die Kraftfahrzeugtechnik die Meistervoraussetzungen und berät Betriebe. In diesem Verzeichnis erscheint sie als verlinktes Register, nicht als Datenquelle für einzelne Betriebe, weil es keine gemeinsame, bundesweit durchsuchbare Datenbank aller Kammern gibt.

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Kfz-Innung

Eine Kfz-Innung ist der freiwillige, örtliche Berufsverband der Kraftfahrzeug-Handwerksbetriebe in einem Kammerbezirk. Innungen sind unter den Landesverbänden und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe organisiert. Eine Innung ist keine Zulassungsbehörde: Die Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle, sondern eine zusätzliche, freiwillige Verbandszugehörigkeit.

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ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe)

Der ZDK, ausgeschrieben Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, ist der 1909 gegründete Bundesverband des deutschen Kfz-Gewerbes mit Sitz in Bonn. Er bündelt 14 Landesverbände und 235 Innungen und vertritt nach eigenen Angaben rund 36.170 Kfz-Betriebe. Der ZDK ist ein Branchenverband, kein Registerführer: Eine bundesweit durchsuchbare, offen zugängliche Datenbank seiner Mitgliedsbetriebe betreibt er nicht.

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Freie Werkstatt

Eine freie Werkstatt ist ein Kfz-Betrieb ohne Vertragsbindung an einen bestimmten Fahrzeughersteller, anders als eine markengebundene Vertragswerkstatt. Der Status ist keine geschützte Berufsbezeichnung. In den offenen Kartendaten, die dieses Verzeichnis nutzt, ist er zudem nicht als eigenes Merkmal vorgesehen: Fehlt bei einem Betrieb die Markenangabe, heißt das nicht automatisch, dass er frei ist, das Merkmal fehlt dann nur in der Quelle.

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Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010)

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist eine EU-Regelung, die freien Werkstätten Zugang zu Herstellerinformationen sichert und Ihre Herstellergarantie schützt, auch wenn Sie nicht in einer Vertragswerkstatt warten lassen. Sie trägt die Nummer 461/2010 und stellt klar, dass eine Herstellergarantie nicht an Wartung ausschließlich bei Vertragswerkstätten geknüpft werden darf. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt nach Herstellervorgabe mit gleichwertigen Teilen arbeitet und alles lückenlos dokumentiert. Die EU-Kommission verlängerte die Regelung 2023 bis zum 31. Mai 2028.

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Gewährleistung

Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist die gesetzliche Haftung für Mängel, die eine Werkstatt oder ein Verkäufer nicht ausschließen kann. Sie gilt bei Reparaturen und beim Kauf von Fahrzeugen oder Teilen in der Regel zwei Jahre ab Übergabe, und zwar unabhängig davon, ob zusätzlich eine freiwillige Garantie vereinbart wurde.

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Garantie

Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Hersteller oder Werkstatt, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, mit eigenen, vertraglich festgelegten Bedingungen. Anders als bei der Gewährleistung muss der Mangel dabei nicht schon bei der Übergabe vorgelegen haben: Fällt ein Teil während der Garantiezeit bei normaler Nutzung aus, greift die vereinbarte Leistung.

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Kulanz

Kulanz ist eine freiwillige Leistung von Hersteller oder Werkstatt außerhalb jeder Rechtspflicht, oft nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung. Einen einklagbaren Anspruch darauf gibt es nicht: Der Betrieb entscheidet von Fall zu Fall, ob er Reparatur, Ersatzteil oder eine Kostenbeteiligung als Geste der Kundenbindung übernimmt.

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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist die Preisschätzung, die eine Werkstatt vor Beginn der Reparatur abgibt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 632 BGB) ist er im Grundsatz unverbindlich. Verbindlich wird er erst, wenn die Werkstatt ihn schriftlich erteilt oder die vom ZDK empfohlenen Kfz-Reparaturbedingungen zugrunde legt. Weicht die Rechnung um mehr als 15 bis 20 Prozent von der genannten Summe ab, muss die Werkstatt das vorher ankündigen.

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Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung, im Alltag oft TÜV genannt, prüft, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist. Vorgeschrieben ist sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Paragraf 29 in Verbindung mit Anlage VIII. Neue Pkw müssen erstmals nach 36 Monaten zur Untersuchung, danach alle 24 Monate. Motorräder folgen demselben 24-Monats-Takt, Lkw über 3,5 Tonnen und Busse werden jährlich geprüft. Durchführen dürfen nur amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS.

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Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung prüft, wie sauber ein Fahrzeug seine Abgase verbrennt. Seit ihrer Zusammenlegung mit der Hauptuntersuchung ist sie Teil davon, geregelt in Anlage VIII und Anlage VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie kann vorab bei einer amtlich anerkannten Kfz-Werkstatt erfolgen und wird dann bei der eigentlichen Hauptuntersuchung vorgelegt. Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt die AU, weil kein Abgas entsteht.

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Prüfplakette

Die Prüfplakette an der Kennzeichenhalterung zeigt, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist: die Jahreszahl im Mittelkreis, der fällige Monat an der Zwölf-Uhr-Position. Ihre Farbe wechselt nach Anlage IX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem festen sechsjährigen Zyklus. Für 2026 gilt Blau, 2025 war Orange, 2027 folgt Gelb.

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Reifenprofil-Mindesttiefe

Die Reifenprofil-Mindesttiefe ist die gesetzlich kleinste erlaubte Höhe der Rillen in einem Autoreifen. Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für Pkw, Lkw und Motorräder 1,6 Millimeter im Hauptprofil vor, gemessen über etwa drei Viertel der Lauffläche. Neureifen bringen 7 bis 10 Millimeter mit. Fachleute empfehlen den Wechsel deutlich vor der gesetzlichen Grenze, weil Nässe- und Bremsverhalten schon vorher spürbar nachlassen.

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Ölwechsel-Intervall

Beim festen Service wird das Motoröl nach einer festen Vorgabe gewechselt, meist rund 15.000 Kilometer oder spätestens nach einem Jahr, je nachdem was zuerst eintritt. Beim flexiblen Longlife-Service berechnet das Steuergerät das Intervall aus dem Fahrprofil und reicht bis etwa 30.000 Kilometer oder zwei Jahre, vorausgesetzt es kommt ein zugelassenes Longlife-Öl zum Einsatz.

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Fehlerspeicher (OBD)

Der Fehlerspeicher zeichnet automatisch auf, wenn ein Steuergerät im Auto eine Störung meldet. Er ist Teil der sogenannten On-Board-Diagnose (OBD), die seit 2001 bei Benzinern und seit 2004 bei Diesel-Neuwagen über die genormte OBD-2-Anschlussbuchse Pflicht ist. Das Auslesen in einer Werkstatt kostet meist 20 bis 60 Euro und dauert selten länger als 30 Minuten.

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Steinschlagreparatur

Eine Steinschlagreparatur füllt einen kleinen Schaden in der Windschutzscheibe mit Kunstharz auf, statt die ganze Scheibe zu tauschen. Möglich ist das nur, wenn der Schaden außerhalb des rund 30 Zentimeter breiten Sichtfelds vor dem Fahrersitz liegt, nicht größer als etwa 25 Millimeter ist und die innere Folienschicht der Scheibe unverletzt blieb. Größere oder ältere, verschmutzte Schäden verlangen den Austausch der ganzen Scheibe, bei Fahrzeugen mit Kamera zusätzlich eine Kalibrierung der Assistenzsysteme.

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Bremsflüssigkeit

Bremsflüssigkeit zieht über die Jahre Wasser aus Leitungen und Dichtungen, unabhängig von der Fahrleistung. Fachleute nennen diese Eigenschaft hygroskopisch. Neuware siedet bei mindestens 230 Grad Celsius, mit drei Prozent Wasseranteil sinkt der Siedepunkt auf etwa 160 Grad. Deshalb empfehlen die Fahrzeughersteller einen Wechsel spätestens alle zwei Jahre, unabhängig vom Kilometerstand.

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Karosserieinstandsetzung

Eine Karosserieinstandsetzung richtet Blechschäden und arbeitet Unfallschäden an der Fahrzeugkarosserie auf, von einfachen Dellen bis zu tragenden Teilen nach einem Unfall. Geht es um tragende Bauteile, entscheidet meist ein Sachverständigen-Gutachten, ob eine Reparatur die Fahrzeugsicherheit wiederherstellt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

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Klimaservice

Ein Klimaservice prüft die Dichtheit und die Kältemittelmenge der Fahrzeugklimaanlage und füllt bei Bedarf nach. Seit 1. Januar 2017 ist bei neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen das Kältemittel R1234yf vorgeschrieben, das mit einem Treibhauspotenzial von 4 deutlich klimafreundlicher ist als das ältere R134a mit 1.430. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie über mobile Klimaanlagen (2006/40/EG), die F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014 verschärft die Regeln zusätzlich. Ein vollständiger Klimaservice kostet meist 80 bis 250 Euro, je nach Kältemittel.

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Autolackierung

Eine Autolackierung besteht aus drei Schichten: Grundierung, Basislack und ein schützender Klarlack obenauf. Deutsche Betriebe arbeiten dabei überwiegend mit lösemittelarmen oder wasserbasierten Farben, seit die EU-Decopaint-Richtlinie den Ausstoß flüchtiger organischer Verbindungen begrenzt, also von Lösemitteln, die in die Luft entweichen. Einzelne Teile wie eine Stoßstange lassen sich separat lackieren, größere Schäden sprechen eher für eine Komplettlackierung.

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Starterbatterie

Die Starterbatterie liefert beim Motorstart den hohen Strom, den der Anlasser braucht, üblicherweise zwischen 360 und 680 Ampere nach EN-Norm, das ist der sogenannte Kaltstartstrom. Ihre Kapazität in Amperestunden gibt an, wie viel Ladung sie speichert. Der ADAC beziffert die durchschnittliche Lebensdauer auf 4 bis 5 Jahre, häufige Kurzstrecken und Kurzstarts verkürzen sie spürbar.

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Autoelektrik und Bordnetz

Das Bordnetz eines Pkw arbeitet meist mit 12 Volt. Die Lichtmaschine speist es: ein Generator, den der laufende Motor antreibt und der eine Ladeschlussspannung von etwa 14,4 Volt erzeugt. Fällt die Lichtmaschine aus, entlädt sich die Starterbatterie über kurz oder lang, bis Motor und elektrische Systeme ausfallen.

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Räder und Felgen

Ein Rädertausch wechselt die komplette Rad-Reifen-Einheit. Eine Felgeninstandsetzung dagegen bessert beschädigte Felgen aus, etwa nach Bordsteinkontakt. Beim saisonalen Wechsel gilt dieselbe gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern wie ganzjährig, zusätzlich greift bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die situative Winterreifenpflicht nach Paragraf 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung.

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Achsvermessung

Bei einer Achsvermessung misst eine Werkstatt per Laser oder 3D-Technik die genaue Ausrichtung der Räder, insbesondere Spur und Sturz, das sind die Winkel, in denen die Räder zur Fahrbahn und zur Fahrtrichtung stehen, und stellt sie auf die Herstellervorgabe ein. Typische Anlässe sind ein zur Seite ziehendes Fahrzeug, ein schiefstehendes Lenkrad oder einseitiger Reifenverschleiß. Die Messung kostet je nach Fahrzeugklasse etwa 50 bis 150 Euro und dauert 15 bis 30 Minuten.

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Zahnriemen

Der Zahnriemen ist ein gezahnter Gummiriemen im Motor, der die Kurbelwelle, sie treibt die Kolben an, und die Nockenwelle, sie öffnet und schließt die Ventile, im gleichen Takt hält. Er muss innerhalb der Herstellerfrist gewechselt werden, je nach Modell zwischen 60.000 und über 240.000 Kilometern oder einer Altersgrenze, je nachdem was zuerst eintritt. Reißt er, treffen bei den meisten Motoren Ventile auf Kolben: Die Folge ist meist ein Motorschaden im vierstelligen Bereich oder mehr.

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Situative Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht schreibt winterlich taugliche Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor, unabhängig vom Kalenderdatum. Geregelt ist sie in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung. Die bekannte Faustregel von O bis O, Oktober bis Ostern, ist nur eine Gedächtnisstütze ohne eigenen Rechtswert. Verstöße kosten 60 Euro, bei Behinderung anderer bis zu 120 Euro und einen Punkt.

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Turbolader

Ein Turbolader nutzt die Energie des Abgasstroms, um zusätzliche Luft in den Motor zu pressen und so die Leistung zu steigern. Typische Anzeichen eines Defekts sind Leistungsverlust, pfeifende Geräusche beim Beschleunigen, deutlich erhöhter Ölverbrauch und blauer Auspuffrauch. Der Rauch entsteht, weil Motoröl durch defekte Dichtungen in den Verbrennungsraum gelangt und dort verbrennt.

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AGR-Ventil

Das AGR-Ventil, ausgeschrieben Abgasrückführungsventil, leitet einen kontrollierten Teil der Motorabgase zurück in den Ansaugtrakt, also die Leitung, über die der Motor frische Luft ansaugt. Das senkt die Verbrennungstemperatur und verringert so die Bildung von Stickoxiden, einem Schadstoff im Abgas. Es arbeitet nur im Teillastbereich. Bei Dieselmotoren erhöht die niedrigere Verbrennungstemperatur zugleich die Rußbildung, ein technischer Zielkonflikt zwischen Stickoxid- und Partikelminderung.

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Katalysator

Der Dreiwege-Katalysator wandelt drei schädliche Stoffe im Abgas gleichzeitig um: Kohlenmonoxid, Stickoxide und unverbrannte Kohlenwasserstoffe werden durch chemische Reaktionen zu weniger schädlichen Stoffen. Erst oberhalb einer bestimmten Anspringtemperatur arbeitet er mit nahezu vollem Wirkungsgrad, in der Warmlaufphase direkt nach dem Start ist seine Wirkung deutlich eingeschränkt.

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ADAS-Kalibrierung

Die ADAS-Kalibrierung richtet nach einem Scheibentausch die Kamera für Fahrerassistenzsysteme wie Spurhalte- und Notbremsassistent wieder exakt aus. ADAS steht für Advanced Driver Assistance Systems, auf Deutsch Fahrerassistenzsysteme. Die Kalibrierung läuft statisch vor einer Zieltafel oder dynamisch auf einer festgelegten Teststrecke ab und ist bei fast jedem Fahrzeug ab Baujahr 2017 mit Kamera hinter der Frontscheibe nötig.

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