Kfz-Meisterpflicht
Die Kfz-Meisterpflicht schreibt vor, dass nur wer die Meisterprüfung bestanden hat, eine Autowerkstatt selbstständig führen darf. Kraftfahrzeugtechnik zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das sind Berufe, für die der Gesetzgeber den Meisterbrief als Startvoraussetzung verlangt (Anlage A, Nummer 20 der Handwerksordnung). Wer den Betrieb leitet oder als verantwortlicher Betriebsleiter eingetragen ist, braucht die bestandene Meisterprüfung nach Paragraf 7 Handwerksordnung oder eine der gesetzlichen Ausnahmen.
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