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Glossar

Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010)

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist eine EU-Regelung, die freien Werkstätten Zugang zu Herstellerinformationen sichert und Ihre Herstellergarantie schützt, auch wenn Sie nicht in einer Vertragswerkstatt warten lassen. Sie trägt die Nummer 461/2010 und stellt klar, dass eine Herstellergarantie nicht an Wartung ausschließlich bei Vertragswerkstätten geknüpft werden darf. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt nach Herstellervorgabe mit gleichwertigen Teilen arbeitet und alles lückenlos dokumentiert. Die EU-Kommission verlängerte die Regelung 2023 bis zum 31. Mai 2028.

Begriff
Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010)
Stand
14. September 2026

Hintergrund

Die eigentliche Garantie-Klarstellung steht nicht in der Verordnung selbst, sondern in den ergänzenden Leitlinien der Kommission (2010/C 138/05) im Abschnitt zum Missbrauch von Garantien. Hersteller müssen freien Werkstätten zudem technische Informationen, Software-Updates und Diagnosegeräte zu angemessenen Kosten zugänglich machen.

Für Sie als Halterin oder Halter heißt das: Wartung in einer freien Werkstatt ist zulässig, solange Leistungsumfang, Teilequalität und Rechnung dem Herstellerplan entsprechen. Dieses Verzeichnis kann das im Einzelfall nicht prüfen und nennt hier nur die Rechtsgrundlage, mehr dazu im Ratgeber zur Herstellergarantie.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Kartellrecht: Kfz-GVO um fünf Jahre verlängert, Autohaus (Springer Fachmedien),
  2. GVO muss über 2028 hinaus gestärkt werden, BIV Kfz,

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Textentwurf und Gestaltung dieses Verzeichnisses laufen KI-unterstützt mit Sprachmodellen von Anthropic (Claude Sonnet, für die Facettenarchitektur Claude Opus): Quellenrecherche und -prüfung, Farbkonzept und Logo, Auswahl der Bildmotive sowie Titel-, Überschriften- und Antwortzonenmuster, Rechtstexte und Modultexte. Die Bildmotive selbst sind reale, lizenzfreie Fotografien (Openverse, CC0), keine KI-generierten Bilder. Name, Anschrift und die weiteren Angaben der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.