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Glossar

Gewährleistung

Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist die gesetzliche Haftung für Mängel, die eine Werkstatt oder ein Verkäufer nicht ausschließen kann. Sie gilt bei Reparaturen und beim Kauf von Fahrzeugen oder Teilen in der Regel zwei Jahre ab Übergabe, und zwar unabhängig davon, ob zusätzlich eine freiwillige Garantie vereinbart wurde.

Begriff
Gewährleistung
Stand
14. September 2026

Hintergrund

Anders als die Garantie ist die Gewährleistung nicht verhandelbar. Sie steht Verbraucherinnen und Verbrauchern von Gesetzes wegen zu, der Betrieb muss sie nicht extra zusichern. Zeigt sich innerhalb der Frist ein Mangel, der schon bei der Übergabe angelegt war, kann Nacherfüllung verlangt werden.

Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die Kulanz, eine freiwillige Leistung außerhalb jeder Rechtspflicht. Dieses Verzeichnis erklärt beide Begriffe zur Einordnung, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gewährleistung, Garantie und Kulanz: Wichtige Unterschiede, kfz-betrieb (Vogel Communications),

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Textentwurf und Gestaltung dieses Verzeichnisses laufen KI-unterstützt mit Sprachmodellen von Anthropic (Claude Sonnet, für die Facettenarchitektur Claude Opus): Quellenrecherche und -prüfung, Farbkonzept und Logo, Auswahl der Bildmotive sowie Titel-, Überschriften- und Antwortzonenmuster, Rechtstexte und Modultexte. Die Bildmotive selbst sind reale, lizenzfreie Fotografien (Openverse, CC0), keine KI-generierten Bilder. Name, Anschrift und die weiteren Angaben der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.