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Glossar

Situative Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht schreibt winterlich taugliche Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor, unabhängig vom Kalenderdatum. Geregelt ist sie in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung. Die bekannte Faustregel von O bis O, Oktober bis Ostern, ist nur eine Gedächtnisstütze ohne eigenen Rechtswert. Verstöße kosten 60 Euro, bei Behinderung anderer bis zu 120 Euro und einen Punkt.

Begriff
Situative Winterreifenpflicht
Stand
14. September 2026

Hintergrund

Die Pflicht knüpft an die Fahrbahnbedingung, nicht an den Kalender. Wer im Mai bei überraschendem Schneefall mit Sommerreifen fährt, verstößt genauso gegen die Vorschrift wie jemand im November bei trockener Straße mit Sommerreifen, der dagegen nichts riskiert, solange keine der genannten Wetterlagen vorliegt.

Die Reifen selbst müssen die Anforderungen aus Paragraf 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Dieses Verzeichnis nennt die Regel zur Orientierung, ersetzt aber keine tagesaktuelle Wetter- oder Rechtsauskunft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Situative Winterreifenpflicht: Was Autofahrer wissen müssen, VPV Versicherungen,
  2. Reifenwechsel: Faustregel "von O bis O" gilt nicht immer, Verivox,

Einsatz von Sprachmodellen

Recherche, Textentwurf und Gestaltung dieses Verzeichnisses laufen KI-unterstützt mit Sprachmodellen von Anthropic (Claude Sonnet, für die Facettenarchitektur Claude Opus): Quellenrecherche und -prüfung, Farbkonzept und Logo, Auswahl der Bildmotive sowie Titel-, Überschriften- und Antwortzonenmuster, Rechtstexte und Modultexte. Die Bildmotive selbst sind reale, lizenzfreie Fotografien (Openverse, CC0), keine KI-generierten Bilder. Name, Anschrift und die weiteren Angaben der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.