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So verlangen Sie Nachbesserung von Ihrer Werkstatt

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Bleibt der Fehler nach der Reparatur bestehen, muss die Werkstatt zuerst kostenlos nachbessern, meist innerhalb von rund zwei Wochen. Hilft das nicht, dürfen Sie selbst reparieren lassen und die Kosten verlangen, den Preis mindern oder vom Auftrag zurücktreten. Ohne Gericht hilft oft eine kostenlose Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk weiter, wenn die Werkstatt einer Innung angehört.

Übliche Frist für die Nachbesserung
etwa 2 Wochen
ADAC, Reparatur mangelhaft: Diese Rechte haben Sie, Stand 23. März 2026
Verjährung der Rechte nach einer Reparatur
2 Jahre ab Abholung
§ 634a BGB, gesetze-im-internet.de, Stand 26. September 2026
Kosten eines Schlichtungsverfahrens im Kfz-Handwerk
0 Euro
Kfz-Schiedsstellen, ZDK und Kfz-Innungen, Stand 26. September 2026
Kundin zeigt einem Werkstattmitarbeiter eine Stelle am Auto, beide betrachten sie gemeinsam
Kundin und Werkstattmitarbeiter besprechen gemeinsam eine Beanstandung am Fahrzeug. Bild: KI generiert.

Ihre Rechte bei einer misslungenen Reparatur

Nehmen wir ein Beispiel. Nach einem Bremsenservice quietscht die Bremse weiter, obwohl die Werkstatt sie repariert hat. Sie zahlen die Rechnung und stellen erst danach fest, dass der Fehler noch da ist. Rechtlich ist das ein Mangel: Die Werkstatt hat für Ihr Geld nicht die Leistung erbracht, die vereinbart war. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn die Werkstatt zwar etwas repariert hat, aber nicht das Richtige. Wurden zum Beispiel nur die Bremsbeläge getauscht, das Geräusch kam aber von den Bremsscheiben, zählt das ebenso als Mangel. Ihr Reparaturauftrag ist dabei ein ganz normaler Vertrag: Die Werkstatt verspricht eine Arbeit, und Sie zahlen dafür.

Bei einem solchen Mangel gilt eine feste Reihenfolge. Zuerst muss die Werkstatt die Chance bekommen nachzubessern, also den Fehler kostenlos zu beheben. Erst wenn das nicht funktioniert, dürfen Sie weitergehen.

  • Selbst reparieren lassen und die Kosten von der Werkstatt zurückverlangen.
  • Den Preis für die Reparatur mindern, also weniger zahlen als vereinbart.
  • Vom Reparaturauftrag zurücktreten und Ihr Geld vollständig zurückverlangen.
  • Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch den Mangel ein zusätzlicher Schaden entstanden ist.

Diese Reihenfolge steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch, und sie schützt auch die Werkstatt: Sie bekommt zuerst die Gelegenheit, ihren eigenen Fehler zu korrigieren, bevor Sie zu den weiteren Schritten greifen.

So fordern Sie in 4 Schritten die Nachbesserung

Eine mündliche Beschwerde am Werkstatt-Tresen reicht oft nicht aus, halten Sie sich stattdessen an diese vier Schritte.

  1. Beschreiben Sie den Mangel schriftlich und so genau wie möglich, zum Beispiel per E-Mail: wann er auftritt, wie er sich äußert und was ursprünglich repariert werden sollte.
  2. Setzen Sie eine angemessene Frist mit einem festen Datum. In der Praxis empfehlen Automobilclubs etwa zwei Wochen.
  3. Bieten Sie der Werkstatt ausdrücklich an, den Fehler zu beheben, und bitten Sie um eine kurze Rückmeldung, wann ein Termin möglich ist.
  4. Bewahren Sie Ihre schriftliche Aufforderung und jede Antwort der Werkstatt auf. Sie sind Ihr Nachweis, falls Sie später selbst reparieren lassen oder eine Schlichtungsstelle einschalten.

Ein Anruf allein reicht als Nachweis später nicht aus, denn im Streitfall muss niemand beweisen, was am Telefon gesagt wurde. Schriftliche Kommunikation schützt deshalb beide Seiten.

Wann Sie selbst reparieren lassen dürfen

Lässt die Werkstatt die gesetzte Frist verstreichen oder weigert sie sich, den Mangel zu beheben, dürfen Sie eine andere Werkstatt beauftragen. Die Kosten dafür verlangen Sie anschließend von der ersten Werkstatt zurück. Ohne diesen Weg riskieren Sie, auf der zweiten Rechnung sitzen zu bleiben, denn die erste Werkstatt muss die Kosten nur übernehmen, wenn sie vorher wirklich die Chance zur Nachbesserung hatte.

Eine Frist ist nicht in jedem Fall nötig. Sie entfällt, wenn die Werkstatt die Nachbesserung von vornherein ablehnt oder ein erster Versuch erkennbar gescheitert ist. Sind Sie unsicher, informieren Sie die Werkstatt trotzdem schriftlich und setzen eine kurze Antwortfrist, bevor Sie die zweite Werkstatt beauftragen.

Die zweite Werkstatt darf dabei nur den ursprünglichen Mangel beheben, nicht gleich das ganze Fahrzeug überholen. Sonst zahlt die erste Werkstatt später nur den Teil der Rechnung zurück, der wirklich zum alten Schaden gehört.

Was folgt, wenn Nachbessern nicht hilft

Neben der eigenen Reparatur haben Sie zwei weitere Wege. Sie können den Preis mindern, also weniger bezahlen als ursprünglich vereinbart. Wie viel weniger, hängt vom Einzelfall ab: Je größer der Unterschied zwischen der bezahlten und der tatsächlich erbrachten Leistung ausfällt, desto höher liegt die Minderung. Einen pauschalen Prozentsatz gibt es dafür nicht, im Streitfall hilft eine unabhängige fachliche Einschätzung oder die Schlichtungsstelle weiter. Oder Sie treten vom Auftrag zurück und bekommen Ihr Geld vollständig zurück, während Sie im Gegenzug die mangelhafte Arbeit rückgängig machen lassen.

Ist Ihnen durch den Mangel ein zusätzlicher Schaden entstanden, etwa weil das Auto wegen der Bremsen kurzzeitig nicht fahrbereit war, können Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen. Das deckt zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen oder ein Taxi in dieser Zeit. Auch dafür muss die Werkstatt in der Regel zuerst die Chance zur Nachbesserung gehabt haben, außer der Schaden ist so schwer, dass Ihnen das Warten nicht zuzumuten war.

Ihre Rechte wegen eines Reparaturmangels verjähren zwei Jahre nach der Abholung des Fahrzeugs. Danach kann die Werkstatt die Nachbesserung verweigern, selbst wenn der Fehler eindeutig auf ihre Arbeit zurückgeht. Manche Werkstätten verkürzen diese Frist in ihren eigenen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr, ein Blick in Ihren Reparaturauftrag schafft hier Klarheit.

Eine kostenlose Schlichtungsstelle für das Kfz-Handwerk

Kommt keine Einigung zustande, müssen Sie nicht gleich vor Gericht ziehen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) betreibt zusammen mit den örtlichen Kfz-Innungen, den Berufsverbänden der Autowerkstätten vor Ort, eine eigene Schlichtungsstelle, die Kfz-Schiedsstelle genannt wird. Sie vermittelt kostenlos zwischen Ihnen und der Werkstatt, wenn diese einer solchen Innung angehört.

So läuft ein Verfahren ab
  1. Antrag stellen

    Sie schildern den Fall schriftlich, meist mit einem Formblatt der zuständigen Innung, und legen Rechnungen sowie Ihren Schriftverkehr mit der Werkstatt bei.

  2. Prüfung durch das Gremium

    Ein Vorsitzender mit der Qualifikation zum Richteramt, ein Vertreter eines Automobilclubs, eine unabhängige Fachperson für Kfz-Technik und ein Vertreter des Kfz-Gewerbes prüfen den Fall gemeinsam.

  3. Empfehlung oder Schiedsspruch

    Die Stelle spricht eine Empfehlung aus oder, wenn beide Seiten das vorher vereinbart haben, einen bindenden Schiedsspruch.

  4. Ergebnis abwarten

    Nach Angaben der Kfz-Schiedsstellen dauert ein Verfahren meist ein bis drei Monate, und rund 90 Prozent der jährlich etwa 2.500 Fälle enden mit einer gütlichen Einigung.

Bundesweit gibt es rund 100 solcher Schiedsstellen, jeweils organisiert über die Kfz-Innung vor Ort. Für Sie als Kunde entstehen dabei keine Kosten, nur wenn eine aufwendige technische Prüfung nötig wird, sprechen die Beteiligten die Kosten dafür vorher gesondert ab.

Welche Innung für Ihre Werkstatt zuständig ist, finden Sie über die Website der Kfz-Schiedsstellen oder direkt bei Ihrer örtlichen Kfz-Innung. Ein Anruf dort genügt meist, um das passende Formblatt für den Antrag zu bekommen.

Was die Schlichtungsstelle nicht leisten kann

Die Schlichtungsstelle ersetzt kein Gericht. Sie wird nur tätig, wenn die Werkstatt einer Kfz-Innung angehört, erkennbar am blau-weißen Meisterschild oder an einem Hinweis in den Geschäftsbedingungen der Werkstatt. Für Neuwagenkäufe, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und für reine Streitigkeiten über den Preis eines Gebrauchtwagens ist sie nicht zuständig. Ist die Werkstatt keiner Kfz-Innung angeschlossen, bietet sich stattdessen die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle an, die branchenübergreifend vermittelt.

Verweigert die Werkstatt trotz Mitgliedschaft die Teilnahme, kann die Schlichtungsstelle sie dazu nicht zwingen. Und selbst ein positiver Schiedsspruch lässt sich nicht wie ein Gerichtsurteil vollstrecken. Zahlt die Werkstatt am Ende trotzdem nicht, bleibt nur der Weg vor Gericht, dafür haben Sie die Streitpunkte durch das Verfahren dann schon genau dokumentiert.

Wie Sie von vornherein eine vertrauenswürdige Werkstatt finden, damit es gar nicht erst zum Streit kommt, lesen Sie im Grundlagenartikel gute Autowerkstatt finden. Geht es nicht um eine schlecht ausgeführte Reparatur, sondern allgemein um Ansprüche gegenüber Hersteller und freier Werkstatt, hilft der Artikel zu freien Werkstätten und Herstellerzusagen weiter.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich der Werkstatt für die Nachbesserung Zeit geben?

Eine angemessene Frist reicht aus, eine feste Zahl von Tagen schreibt das Gesetz nicht vor. In der Praxis empfehlen Automobilclubs wie der ADAC etwa zwei Wochen, je nachdem, wie aufwendig die Reparatur ist.

Darf ich sofort eine andere Werkstatt beauftragen und die Rechnung weiterreichen?

Nein, in der Regel nicht. Solange die erste Werkstatt noch die Chance zur Nachbesserung hat, tragen Sie die Kosten einer zweiten Werkstatt zunächst selbst. Erst wenn die Frist erfolglos verstrichen ist oder die Werkstatt die Nachbesserung verweigert, dürfen Sie selbst reparieren lassen und die Kosten zurückverlangen.

Was ist die Kfz-Schiedsstelle, und was kostet ein Verfahren?

Die Kfz-Schiedsstelle ist eine kostenlose Schlichtungsstelle der Kfz-Innungen unter dem Dach des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Sie vermittelt zwischen Kunden und Werkstätten, wenn diese Mitglied einer Innung sind, und kostet Sie als Kunde nichts.

Kann die Kfz-Schiedsstelle die Werkstatt zur Zahlung zwingen?

Nein, die Schlichtungsstelle kann ihre Entscheidung nicht wie ein Gericht vollstrecken. Ist die Werkstatt Mitglied einer Kfz-Innung, hat sie sich meist in ihren Geschäftsbedingungen verpflichtet, den Schiedsspruch zu akzeptieren. Zahlt sie trotzdem nicht, bleibt nur der Weg vor Gericht.

Verjähren meine Rechte, wenn ich zu lange warte?

Ja, Ihre Rechte wegen eines Reparaturmangels verjähren in der Regel zwei Jahre nach der Abholung des Fahrzeugs. Danach kann die Werkstatt die Nachbesserung verweigern, selbst wenn der Fehler eindeutig auf ihre Arbeit zurückgeht.

Muss die Werkstatt Mitglied einer Kfz-Innung sein, damit die Schiedsstelle hilft?

Ja, die Kfz-Schiedsstelle wird nur tätig, wenn die betroffene Werkstatt einer Kfz-Innung angehört. Das erkennen Sie oft am blau-weißen Meisterschild oder an einem Hinweis in den Geschäftsbedingungen, im Zweifel fragen Sie direkt bei der zuständigen Innung nach.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 635 BGB, Nacherfüllung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 636 BGB, Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 637 BGB, Selbstvornahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 638 BGB, Minderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Reparatur mangelhaft: Diese Rechte haben Sie, ADAC e.V.,
  9. Ärger bei der Autoreparatur: Welche Rechte habe ich?, ACV Automobil-Club Verkehr e.V.,
  10. Kfz-Schiedsstellen, Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Kfz-Innungen,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.