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Bleibt die Herstellergarantie in der freien Werkstatt?

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Ja, die Garantie vom Hersteller bleibt in einer freien Werkstatt erhalten. Die EU-Kommission stellt klar: Ein Hersteller darf die Garantie nicht davon abhängig machen, dass die Wartung nur im eigenen Werkstattnetz stattfindet. Bedingung ist, dass die freie Werkstatt nach Vorgabe des Herstellers arbeitet, gleichwertige Teile einbaut und alles auf der Rechnung festhält. Die EU-Regel gilt bis 31. Mai 2028.

Bis wann die EU-Regel gilt
bis 31. Mai 2028
Verordnung (EU) 2023/822 der Kommission vom 17. April 2023, Artikel 1, Stand 17. April 2023
Ihre gesetzliche Garantie beim Autokauf
2 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, § 438 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2, Stand 20. September 2026
Wie lange Ihnen automatisch geglaubt wird
1 Jahr ab Übergabe
Bürgerliches Gesetzbuch, § 477 Absatz 1, Stand 20. September 2026
Außenansicht einer freien Autowerkstatt ohne Markenbindung, Mechaniker arbeiten an Fahrzeugen
Eine freie Werkstatt ohne Markenbindung bei der laufenden Arbeit. Bild: KI generiert.

Warum die Garantie auch in der freien Werkstatt bleibt

Die EU erlaubt Ihnen, Ihr Auto in jeder Werkstatt warten zu lassen, ohne die Garantie vom Hersteller zu verlieren. Eine eigene EU-Regel verbietet es Herstellern, die Garantie an die Bedingung zu knüpfen, dass nur das eigene Werkstattnetz wartet. 2023 hat die EU-Kommission diese Regel um fünf weitere Jahre bis 2028 verlängert.

Diese Regel steht nicht im Verordnungstext selbst, sondern in einer Erläuterung der EU-Kommission dazu, die festlegt, wie die Behörde den Missbrauch von Garantien beurteilt.

3 Bedingungen für die Garantie in der freien Werkstatt

Aus der Regel und aus der Praxis der Hersteller ergeben sich drei Bedingungen. Der Automobilclub ADAC sagt es einfach: Der Hersteller muss die Reparatur in einer freien Werkstatt akzeptieren, wenn diese sich an seine Vorgaben hält. Fehlt eine der drei Bedingungen, kann der Hersteller im Schadensfall argumentieren, die Wartung sei schuld gewesen, und dann greift die Ausnahme von oben.

  • Umfang nach Herstellervorgabe: Die Werkstatt macht genau das, was der Wartungsplan für Kilometerstand und Alter vorsieht, in den vorgeschriebenen Abständen für Öl, Bremsflüssigkeit, Filter und Riemen.
  • Teile und Flüssigkeiten in gleichwertiger Qualität: Ersatzteile in Originalqualität oder vom Hersteller freigegeben, Motoröl mit der passenden Freigabe.
  • Lückenlose Nachweise: Rechnung mit Datum, Kilometerstand, Fahrzeugnummer, jeder Arbeit einzeln, jedem Teil mit Bezeichnung und der Ölfreigabe, dazu der Eintrag im Serviceheft oder im digitalen Serviceheft des Herstellers.

Die Regel sorgt außerdem dafür, dass die freie Werkstatt dieselben Ersatzteile bekommt wie eine Werkstatt des Herstellers. Ob sie diese verwendet, entscheidet sie zusammen mit Ihnen, deshalb gehört die Teilequalität in den Auftrag. Der Wartungsplan selbst enthält meist auch den Ölwechsel im vorgeschriebenen Abstand.

Verkäufer, Hersteller und freiwilliges Entgegenkommen im Vergleich

Im Werkstattalltag werden drei Dinge oft vermischt, obwohl ganz verschiedene Seiten dafür geradestehen. Der Verkäufer Ihres Autos haftet 2 Jahre lang automatisch dafür, dass es beim Kauf in Ordnung war; beim Gebrauchtwagen vom Händler wird diese Frist meist auf 1 Jahr verkürzt. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach der Übergabe, wird zu Ihren Gunsten angenommen, dass er schon beim Kauf da war; der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen.

Die Garantie vom Hersteller ist etwas anderes: ein freiwilliges Versprechen, zusätzlich zu dem, was der Verkäufer ohnehin schuldet. Sie gilt zu den Bedingungen, die der Hersteller selbst festlegt, und genau dort stehen die Vorgaben zur Wartung. Manche Hersteller zahlen auch nach Ablauf dieser Garantie noch freiwillig, ohne dass Sie einen Anspruch darauf haben. Solches freiwillige Entgegenkommen lehnen Hersteller laut ADAC häufig ab, wenn das Auto nicht lückenlos in ihrem eigenen Netz gewartet wurde. Die EU-Regel von oben schützt die Garantie, nicht dieses freiwillige Entgegenkommen.

Die Fristen reichen von 1 Jahr beim Gebrauchtwagen bis zu 7 Jahren bei einer langen Garantie vom Hersteller. Die gesetzliche Haftung des Verkäufers gilt 2 Jahre, eine Garantie vom Versicherer oder Händler oft 12 bis 36 Monate. Die folgende Tabelle stellt alle vier Ansprüche nebeneinander.

Gesetzliche Haftung, Garantie und freiwilliges Entgegenkommen im Vergleich. Quelle: ADAC vom 30. März 2026 und 13. August 2026.
AnspruchWer schuldetDauerMuss es die Herstellerwerkstatt sein?
Gesetzliche Haftung des VerkäufersVerkäufer des Autos2 Jahre ab Übergabe, beim Gebrauchtwagen vom Händler meist auf 1 Jahr verkürztNein, die Wartung spielt für diesen Anspruch keine Rolle
Garantie vom HerstellerHerstellerlaut Garantieerklärung, oft 2 bis 7 JahreNein, Wartung nach Herstellervorgabe reicht in jeder Werkstatt
Garantie vom Versicherer oder HändlerVersicherer oder Händlerlaut Vertrag, oft 12 bis 36 MonateKommt auf die Bedingungen an, oft wird Wartung nach Herstellervorgabe verlangt
Freiwilliges Entgegenkommen ohne AnspruchHersteller, freiwilligkein Anspruch, EinzelfallHäufig ja in der Praxis, laut ADAC lehnen Hersteller es ohne lückenlose Wartung im eigenen Netz oft ab

Wann Sie besser zur Herstellerwerkstatt gehen

Die freie Werkstatt darf alles, was der Wartungsplan vorsieht, sofern sie fachlich dafür qualifiziert ist; mehr dazu im Artikel zur Meisterpflicht in der freien Werkstatt. Trotzdem gibt es Fälle, in denen die Werkstatt des Herstellers der bessere Weg ist. Einen Garantie- oder Haftungsfall müssen Sie beim Verkäufer oder im Netz des Herstellers geltend machen. Eine freie Werkstatt würde einen solchen Schaden auf Ihre eigene Rechnung reparieren, nicht auf die des Herstellers. Rückrufe führt der Hersteller kostenlos in seinem eigenen Netz durch. Und für Garantiearbeiten, kostenlosen Kundendienst und Rückrufe darf der Hersteller verlangen, dass seine eigenen Ersatzteile verwendet werden.

Freie Werkstatt oder Herstellerwerkstatt für diesen Auftrag?

Geht es um einen Schaden, den Garantie oder gesetzliche Haftung übernehmen sollen, oder um einen Rückruf?

Ja

Herstellerwerkstatt oder Verkäufer. Dort wird der Schaden auf Kosten des Herstellers oder Verkäufers behoben; eine freie Werkstatt müssten Sie selbst bezahlen.

Nein

Geht es um Wartung oder eine Verschleißreparatur, während die Garantie vom Hersteller noch läuft?

Ja

Bestätigt die freie Werkstatt schriftlich die Vorgabe des Herstellers, die Teilequalität und den Eintrag ins Serviceheft?

Ja

Freie Werkstatt. Die Garantie bleibt nach der EU-Regel erhalten. Bewahren Sie die Rechnung mit allen Positionen auf.

Nein

Herstellerwerkstatt, bis die freie Werkstatt Ihnen die drei Bedingungen zusagt. Ein fehlender Beleg kostet im Garantiefall mehr als der Preisunterschied.

Nein

Freie Werkstatt. Nach Ablauf der Garantie zählt nur noch der Preis, außer Sie hoffen bei einem bekannten Serienproblem auf freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers.

So sichern Sie Ihre Garantie in der freien Werkstatt in 6 Schritten

  1. Lesen Sie die Garantiebedingungen Ihres Herstellers. Dort steht, welche Wartung er verlangt und wie Sie sie nachweisen, meist über das Serviceheft oder das digitale Serviceheft.
  2. Geben Sie der Werkstatt den Wartungsplan oder die Serviceposition aus dem Herstellerportal und lassen Sie sich den Umfang schriftlich bestätigen.
  3. Vereinbaren Sie Teile in Originalqualität oder mit Freigabe des Herstellers und lassen Sie Teilebezeichnung und Ölfreigabe auf die Rechnung schreiben.
  4. Verlangen Sie den Eintrag ins digitale Serviceheft oder eine Bestätigung mit Datum, Kilometerstand und Fahrzeugnummer.
  5. Bewahren Sie alle Rechnungen und Bestätigungen zusammen auf, digital und auf Papier, bis zum Verkauf des Autos.
  6. Tritt ein Garantieschaden auf, wenden Sie sich mit den Belegen an den Hersteller oder eine Herstellerwerkstatt. Verweist er auf die freie Werkstatt, berufen Sie sich auf die EU-Regel von oben und verlangen Sie eine schriftliche Begründung.

Lehnt ein Hersteller die Garantie trotz vollständiger Wartung ab, muss er zeigen, dass die Arbeit der freien Werkstatt tatsächlich den Schaden verursacht hat. Ohne diesen Zusammenhang widerspricht die Ablehnung der EU-Regel. Unabhängig davon bleibt die gesetzliche Haftung Ihres Verkäufers bestehen; sie hängt nicht davon ab, wo Sie Ihr Auto haben warten lassen.

Häufige Fragen

Verliere ich die Herstellergarantie, wenn ich die Inspektion in einer freien Werkstatt machen lasse?

Nein, die Garantie vom Hersteller verlieren Sie in einer freien Werkstatt nicht, wenn diese nach Vorgabe des Herstellers wartet, gleichwertige Teile einbaut und das dokumentiert. Die EU-Kommission stuft eine Garantiebedingung, die Wartung nur im eigenen Werkstattnetz erlaubt, als möglichen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln ein.

Wie lange gilt die EU-Regel zur Garantie in der freien Werkstatt noch?

Die EU-Regel gilt bis zum 31. Mai 2028. Die EU-Kommission hat ihre Geltungsdauer im April 2023 um fünf Jahre verlängert und will sie vor Ablauf erneut bewerten.

Was ist der Unterschied zwischen der Haftung des Verkäufers und der Garantie vom Hersteller?

Der Verkäufer haftet gesetzlich zwei Jahre nach der Übergabe für Mängel, die schon beim Kauf da waren; beim Gebrauchtwagen vom Händler wird das meist auf ein Jahr verkürzt. Die Garantie vom Hersteller ist dagegen ein freiwilliges Versprechen zu eigenen Bedingungen. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.

Darf die freie Werkstatt Originalersatzteile des Herstellers einbauen?

Ja, eine freie Werkstatt darf Originalersatzteile einbauen und muss sie auch beziehen können. Die EU-Regel verbietet es, den Verkauf von Ersatzteilen an unabhängige Werkstätten einzuschränken. Alternativ darf die Werkstatt Teile gleichwertiger Qualität verwenden, wenn Sie das gemeinsam vereinbaren.

Bekomme ich freiwilliges Entgegenkommen vom Hersteller, wenn ich in einer freien Werkstatt war?

Freiwilliges Entgegenkommen ohne Rechtsanspruch lehnen Hersteller laut ADAC häufig ab, wenn das Auto nicht lückenlos im eigenen Netz gewartet wurde. Die EU-Regel schützt nur die Garantie, nicht dieses freiwillige Entgegenkommen. Wer bei einem bekannten Serienproblem darauf hofft, bleibt besser im Netz des Herstellers.

Was muss auf der Rechnung der freien Werkstatt stehen, damit die Garantie erhalten bleibt?

Auf der Rechnung sollten Datum, Kilometerstand, Fahrzeugnummer, jede Arbeit einzeln nach Wartungsplan, jedes Ersatzteil mit Bezeichnung und die Freigabenummer des Motoröls stehen. Dazu gehört der Eintrag im Serviceheft oder im digitalen Serviceheft des Herstellers. Mit diesen Angaben belegen Sie die Wartung nach Vorgabe des Herstellers.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 AEUV auf vertikale Vereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor (Artikel 1 und 5), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  2. Verordnung (EU) 2023/822 der Kommission vom 17. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  3. Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen (2010/C 138/05), Randnummer 69, Europäische Kommission, EUR-Lex,
  4. § 438 BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 443 BGB, Garantie, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 477 BGB, Beweislastumkehr, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen (Stand 16. Juli 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  8. Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt: Wohin zur Reparatur? (Stand 30. März 2026), ADAC e.V.,
  9. Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtwagen: Ihre Rechte (Stand 13. August 2026), ADAC e.V.,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.