Zwischen 100 und 600 Euro kostet die reine Inspektion
Der Automobilclub ADAC nennt für die reinen Kosten einer Inspektion eine Spanne von 100 bis 600 Euro, je nach Hersteller, Modell und Intervall. Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Kühlmittel kommen dazu, ebenso jedes Verschleißteil, das die Werkstatt bei der Durchsicht tauscht. Die Rechnung setzt sich also aus drei Posten zusammen: Arbeitszeit für Prüfung und Wartung, Betriebsstoffe und Ersatzteile. Was Sie am Ende zahlen, hängt vom Wartungsplan Ihres Autos ab, nicht von einem allgemeinen Standard.
Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) befragt jedes Jahr Autohalter zu ihren Werkstattkosten, für den DAT-Report 2026 waren es 2.068 private Halter im Oktober 2025. Zwischen 2020 und 2025 stiegen die Kosten je Wartung von 426 auf 542 Euro, ein Plus von 27 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der Wartungen je Auto von 1,05 auf 0,97 im Jahr. Weniger Werkstattbesuche kosten also mehr Geld.
| Jahr | Kosten je Wartung | Wartungen je Auto | Veränderung zu 2020 |
|---|---|---|---|
| 2020 | 426 Euro | 1,05 | Ausgangswert |
| 2021 | 427 Euro | 0,98 | plus 0 Prozent |
| 2022 | 463 Euro | 0,98 | plus 9 Prozent |
| 2023 | 497 Euro | 1,00 | plus 17 Prozent |
| 2024 | 527 Euro | 1,03 | plus 24 Prozent |
| 2025 | 542 Euro | 0,97 | plus 27 Prozent |
Wie weit die Preise für dasselbe Auto auseinanderliegen, hat der ADAC im Februar 2026 gemessen. Er fragte bei Autohäusern in Hamburg, Köln und München und im Umland bis 60 Kilometer 120 Angebote an und bekam 94 Antworten. Für die Inspektion eines BMW M440i verlangten Hamburger Werkstätten rund 1.054 Euro, Werkstätten auf dem Land rund 955 Euro. Für den elektrischen BMW i4 lagen die Angebote in Hamburg zwischen 373 und 527 Euro. Der Unterschied zwischen Stadt und Land betrug beim Verbrenner 10 Prozent, beim Elektroauto 41 Prozent.
Was die kleine und die große Inspektion unterscheidet
Ob Service, Wartung, Inspektion oder das, was Werkstätten Kundendienst nennen: Gemeint ist immer dasselbe. Die Werkstatt tauscht verbrauchte Flüssigkeiten und Verschleißteile, prüft wichtige Bauteile und sucht nach Schäden. Die Aufteilung in kleine und große Inspektion stammt aus den Wartungsplänen der Hersteller. Die kleine Inspektion ist der Ölservice mit Durchsicht, die große Inspektion kommt mit zusätzlichen Arbeiten, die seltener fällig werden.
- Kleine Inspektion: Motoröl und Ölfilter wechseln, Beleuchtung prüfen, Motor, Bremsanlage und Getriebe auf undichte Stellen kontrollieren, Karosserie ansehen, Reifen und Profiltiefe messen, je nach Plan Luftfilter, Kraftstofffilter und Innenraumfilter tauschen.
- Große Inspektion: alles aus der kleinen Inspektion, dazu je nach Modell Zündkerzen, Bremsflüssigkeit, Getriebeöl und die Kontrolle oder der Wechsel des Zahnriemens.
- Die Bremsflüssigkeit wechselt die Werkstatt laut ADAC alle zwei Jahre, weil sie Wasser zieht und dann früher kocht.
- Die Starterbatterie hält laut ADAC drei bis sechs Jahre, Scheibenwischer etwa ein Jahr, der Zahnriemen bei den meisten Motoren über 100.000 Kilometer.
Wann welche Inspektion fällig ist, legt der Hersteller fest. Volkswagen zum Beispiel bietet zwei Wege an. Beim festen Service ist der Ölwechsel alle 15.000 Kilometer fällig, mindestens aber einmal im Jahr. Beim flexiblen Service errechnet das Auto den Termin aus dem Fahrprofil und zeigt ihn an, spätestens nach zwei Jahren oder 30.000 Kilometern. Viele Kurzstrecken und Kaltstarts verkürzen das Intervall, weil das Öl seltener seine Betriebstemperatur erreicht. Den Umfang jeder einzelnen Inspektion finden Sie im Serviceheft oder im Herstellerportal für Ihr Auto.
In 5 Schritten zu einem verbindlichen Angebot
Ein Angebot vor der Reparatur, das die Werkstatt Kostenvoranschlag nennt, ist gesetzlich im Zweifel kostenlos. Die Werkstatt darf es also nur berechnen, wenn sie das vorher mit Ihnen vereinbart hat. Zeichnet sich ab, dass die Reparatur deutlich teurer wird als angekündigt, muss die Werkstatt Sie unverzüglich informieren. Brechen Sie den Auftrag dann ab, zahlen Sie nur die bis dahin erbrachte Arbeit. Der ADAC nennt als Faustregel: Bis 15 bis 20 Prozent über dem Angebot müssen Sie in der Regel noch nicht widersprechen.
Die meisten Werkstätten arbeiten nach einheitlichen Reparaturbedingungen der Kfz-Branche. Danach ist ein Preis nur dann verbindlich, wenn er schriftlich als Angebot vorliegt. An dieses Angebot ist die Werkstatt drei Wochen lang gebunden. Den Gesamtpreis darf sie bei der Abrechnung nur mit Ihrer Zustimmung überschreiten.
- Nennen Sie der Werkstatt Kilometerstand, Erstzulassung und das gewünschte Serviceintervall aus dem Serviceheft, damit sie den richtigen Umfang ansetzt.
- Verlangen Sie das Angebot schriftlich, mit jeder Arbeitsposition, jedem Ersatzteil und den Betriebsstoffen einzeln aufgeführt. Mündliche Zusagen sind laut ADAC nicht verbindlich.
- Klären Sie vorher, ob das Angebot etwas kostet. Üblich ist laut ADAC, dass es kostenlos ist, denn ohne Vereinbarung darf die Werkstatt es nicht berechnen.
- Lassen Sie eine Preisobergrenze in den Auftrag schreiben, dazu den Satz, dass Mehrarbeiten erst nach Ihrer Freigabe beginnen.
- Tragen Sie einen Fertigstellungstermin in den Auftragsschein ein. Ohne Termin gilt bei Verzug eine Nachfrist, und ab 24 Stunden schuldhafter Verspätung muss die Werkstatt Ihnen ein Ersatzfahrzeug stellen oder 80 Prozent der Mietwagenkosten tragen.
Welche Rechte Sie nach der Inspektion haben
Die Rechnung muss jede abgeschlossene Arbeit sowie Ersatzteile und Material einzeln mit Preis ausweisen. So können Sie jede Position mit dem Angebot vergleichen. Steht eine Arbeit auf der Rechnung, die nicht im Auftrag stand und die Sie nicht freigegeben haben, müssen Sie diese Position nicht zahlen.
Für Fehler an der Inspektion selbst haftet die Werkstatt. Ohne besondere Vereinbarung können Sie sich zwei Jahre nach der Abholung noch melden. Haben die Werkstattbedingungen der Branche Eingang in Ihren Auftrag gefunden, verkürzt sich diese Frist auf ein Jahr. Schauen Sie deshalb auf die Rückseite des Auftragsscheins. Bei einem Fehler geben Sie der Werkstatt zuerst die Chance zur Nachbesserung, erst danach kommen Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag infrage.
Bis zur Bezahlung darf die Werkstatt Ihr Auto behalten, das nennt sich Pfandrecht. Bei einem Streit über einzelne Positionen zahlen Sie den unstrittigen Teil und den Rest unter Vorbehalt, damit Sie das Auto mitnehmen können und den Betrag später zurückfordern. Der ADAC empfiehlt bei einem Streit zunächst eine unabhängige Schlichtungsstelle des Kfz-Handwerks, bevor Sie vor Gericht ziehen.
Freie Werkstätten sind bei der Inspektion oft günstiger
Freie Werkstätten rechnen laut ADAC oft mit günstigeren Stundensätzen und preiswerteren Ersatzteilen. Autohäuser haben die markenspezifischen Diagnosegeräte und eine Hotline zum Hersteller. Der ADAC empfiehlt das Autohaus für Autos mit laufender Garantie oder kurz nach dem Kauf, und die freie Werkstatt ab einem Fahrzeugalter von etwa vier Jahren. Die Garantie verlieren Sie in der freien Werkstatt nicht, solange sie nach den Vorgaben des Herstellers arbeitet. Ob Ihre Garantie das übersteht, erklärt der Ratgeber zur Garantie in der freien Werkstatt. Ein freiwilliges Entgegenkommen nach Ablauf der Garantie lehnen Hersteller allerdings häufig ab, wenn das Auto nicht lückenlos gewartet wurde.
Läuft noch die Garantie oder die gesetzliche Frist nach dem Kauf?
Hat die freie Werkstatt schriftlich bestätigt, dass sie nach dem Wartungsplan des Herstellers arbeitet und Teile in Originalqualität einbaut?
Beide Wege sind möglich. Vergleichen Sie zwei schriftliche Angebote mit identischem Umfang und heben Sie die Rechnung mit allen Positionen als Nachweis auf.
Bleiben Sie während der Garantie beim Autohaus, oder lassen Sie sich die Herstellervorgaben von der freien Werkstatt schriftlich bestätigen.
Hoffen Sie auf ein Entgegenkommen des Herstellers, etwa bei einem bekannten Serienproblem?
Dann spricht laut ADAC einiges fürs Autohaus, weil Hersteller ein solches Entgegenkommen häufig an eine lückenlose Wartung im eigenen Netz knüpfen.
Die freie Werkstatt ist ab etwa vier Jahren Fahrzeugalter meist die günstigere Wahl. Holen Sie ein schriftliches Angebot mit dem Umfang aus dem Serviceheft ein.
Warum die Wartung beim Elektroauto günstiger ist
Ein Elektroauto hat keinen Ölwechsel, keine Zündkerzen, keinen Zahnriemen und keine Abgasanlage. Die Inspektion beschränkt sich auf Bremsen, Fahrwerk, Klimaanlage, Innenraumfilter, das Batteriesystem mit den Hochvoltkabeln, amtlich Hochvoltsystem genannt, und die Software. In der ADAC-Erhebung vom Februar 2026 lagen die Wartungskosten der Verbrenner deshalb um mindestens ein Drittel über denen der vergleichbaren Elektromodelle. Bei BMW betrug der Abstand 58 Prozent, bei Mercedes 45 Prozent, bei Volkswagen 44 Prozent und bei Hyundai 39 Prozent. Nur bei Dacia war der Verbrenner mit 43 Prozent günstiger als das Elektromodell.
Einen Preisvorteil geben die Werkstätten nicht vollständig weiter. Der ADAC stellte beim Stundensatz für Elektroautos einen Aufschlag von durchschnittlich 17 Prozent fest, obwohl die Arbeiten am Elektroauto einfacher sind. Fragen Sie deshalb bei einem Elektroauto ausdrücklich nach dem Stundensatz und nach der Zahl der berechneten Arbeitsstunden.
Häufige Fragen
Was kostet eine kleine Inspektion mit Ölwechsel?
Für eine kleine Inspektion mit Ölwechsel gibt es keine bundesweit einheitliche Preisspanne, weil der Umfang je nach Hersteller und Modell verschieden ist. Der Automobilclub ADAC nennt für die reinen Inspektionskosten 100 bis 600 Euro ohne Öl und andere Betriebsstoffe. Autofahrer zahlten 2025 im Schnitt 542 Euro je durchgeführter Wartung.
Ist ein schriftliches Angebot für die Inspektion kostenlos?
Ja, in der Regel schon: Ein Angebot vor der Reparatur ist gesetzlich im Zweifel kostenlos, die Werkstatt darf es nur berechnen, wenn sie das vorher mit Ihnen vereinbart hat. Der ADAC bestätigt, dass ein solches Angebot normalerweise kostenlos ist. Fragen Sie trotzdem vorher nach, weil eine Vereinbarung die gesetzliche Regel ändert.
Um wie viel darf die Werkstatt ihr schriftliches Angebot überschreiten?
Eine Werkstatt darf ein schriftliches Angebot nur mit Ihrer Zustimmung überschreiten. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss die Werkstatt Sie unverzüglich informieren. Der ADAC nennt als Faustregel für die noch hinnehmbare Überschreitung 15 bis 20 Prozent.
Verliere ich die Garantie, wenn ich die Inspektion in einer freien Werkstatt machen lasse?
Nein, die Garantie bleibt in einer freien Werkstatt erhalten, wenn die Werkstatt nach den Vorgaben des Herstellers arbeitet und das auf der Rechnung dokumentiert. Der ADAC weist darauf hin, dass Hersteller ein freiwilliges Entgegenkommen nach Ablauf der Garantie häufig ablehnen, wenn das Auto nicht lückenlos gewartet wurde.
Wie lange haftet die Werkstatt für Fehler bei der Inspektion?
Die Werkstatt haftet für Fehler an der Inspektion normalerweise zwei Jahre ab der Abholung. Gelten die Werkstattbedingungen der Branche für Ihren Auftrag, verkürzt sich die Frist schon auf ein Jahr ab Abholung. Welche Frist gilt, steht auf dem Auftragsschein.
Kostet die Inspektion eines Elektroautos weniger als die eines Verbrenners?
Ja, die Inspektion eines Elektroautos kostet laut ADAC-Erhebung vom Februar 2026 mindestens ein Drittel weniger als die eines vergleichbaren Verbrenners. Bei BMW beträgt der Abstand 58 Prozent, bei Mercedes 45 Prozent, bei Volkswagen 44 Prozent. Ausnahme war Dacia, dort war der Verbrenner 43 Prozent günstiger. Beim Stundensatz verlangten die Werkstätten für Elektroautos im Schnitt 17 Prozent mehr.
