Was an einer Alufelge repariert werden darf
Ein Kontakt mit dem Bordstein beim Einparken ist die häufigste Ursache für eine beschädigte Alufelge. Meist bleibt davon ein Kratzer oder eine Schramme am äußeren Rand zurück, manchmal auch eine kleine Delle. Kleine Kratzer, Schrammen oder erste Korrosion darf eine Werkstatt ausbessern, aber nur innerhalb enger Grenzen. Die Beschädigung darf laut ADAC nicht tiefer als 1 Millimeter im Grundmaterial reichen und höchstens 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt liegen. Jede Felge darf zudem nur einmal auf diese Weise aufbereitet werden. Alles, was tiefer geht oder die Struktur der Felge betrifft, gilt nicht mehr als erlaubte Aufbereitung, sondern als verbotene Reparatur.
| Schaden | Erlaubt? | Was die Werkstatt macht |
|---|---|---|
| Leichter Kratzer, unter 1 mm tief, randnah | Ja, einmalig | Schleifen, spachteln, neu lackieren |
| Beginnende Flugrost-Optik auf der Oberfläche | Ja, einmalig | Reinigen, versiegeln oder neu lackieren |
| Riss im Felgenbett oder in einer Speiche | Nein | Felge muss ersetzt werden |
| Sichtbare Verformung nach Bordsteinkontakt | Nein | Felge muss ersetzt werden |
| Fortgeschrittene Korrosion, Material angegriffen | Nein | Felge muss ersetzt werden |
Diese Grenzen stehen nicht in einer allgemeinen Verkehrsvorschrift, sondern in einer eigenen Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern, veröffentlicht 2023 im Verkehrsblatt. Sie gilt für alle Werkstätten, die Alufelgen für Pkw aufbereiten, unabhängig davon, ob es sich um eine freie Werkstatt oder einen spezialisierten Felgendoktor handelt. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk, der Branchenverband des Reifenfachhandels, fasst den Grundsatz der Richtlinie deutlich zusammen. Eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder ist demnach grundsätzlich abzulehnen. Erlaubt bleibt nur die eng begrenzte Aufbereitung rein optischer Mängel.
Warum Risse und Verformungen nie repariert werden dürfen
Eine Alufelge trägt im Fahrbetrieb das gesamte Gewicht des Fahrzeugs und wird bei jeder Kurve und jedem Schlagloch zusätzlich belastet. Deshalb sind laut ADAC alle Eingriffe untersagt, die das Materialgefüge verändern: Wärmebehandlungen, Schweißen und Rückverformungen nach einem Unfall oder Bordsteinkontakt. Ein Riss, und sei er noch so klein, schwächt die Felge dauerhaft und kann sich im Betrieb unbemerkt weiter ausbreiten.
Räder mit Rissen oder fortgeschrittener Korrosion müssen deshalb ersetzt und fachgerecht entsorgt werden, statt weiterverwendet zu werden. Auch wenn ein Schweißen die Felge äußerlich wieder intakt aussehen lässt, verändert die Hitze das Gefüge des Aluminiums an dieser Stelle dauerhaft. Genau diese Stelle kann dann bei hoher Belastung, etwa auf der Autobahn, ohne Vorwarnung brechen.
Wie eine Werkstatt versteckte Schäden aufspürt
Ein Riss ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, besonders wenn er auf der Innenseite der Felge liegt oder von Bremsstaub verdeckt wird. Eine gründliche Werkstatt demontiert deshalb den Reifen, reinigt die Felge komplett und prüft sie von beiden Seiten unter guter Beleuchtung. Zusätzlich läuft die Felge auf einer Wuchtmaschine, wo bereits kleine Verformungen als ungewöhnlicher Rundlauf auffallen, lange bevor Sie selbst etwas im Lenkrad spüren würden.
Wer nach einem harten Bordsteinkontakt nur schnell den Luftdruck prüft und die Felge äußerlich für in Ordnung hält, übersieht solche inneren Schäden leicht. Lassen Sie deshalb nach einem spürbaren Stoß immer beide Seiten der Felge kontrollieren, auch wenn von außen nichts zu sehen ist.
Was die erlaubte Aufbereitung kostet
Eine einfache Ausbesserung ohne neue Lackierung bleibt meist unter 100 Euro. Soll die Felge zusätzlich neu lackiert werden, weil die Farbe sonst sichtbar abweicht, steigen die Kosten laut ADAC auf bis zu 300 Euro je Felge. Für einen kompletten Satz mit vier Felgen kann das schnell mehrere Hundert Euro ausmachen, oft liegt der Neupreis einer einzelnen Ersatzfelge in ähnlicher Größenordnung.
Ob sich die Aufbereitung überhaupt lohnt, hängt deshalb auch vom Alter und Wert der Felge ab. Bei einer günstigen Serienfelge kann eine baugleiche gebrauchte Ersatzfelge manchmal preiswerter sein als die Aufbereitung der beschädigten. Bei einer teuren, seltenen oder Sonderfelge rechnet sich die Aufbereitung dagegen fast immer. Holen Sie im Zweifel zwei Angebote ein, eines für die Aufbereitung und eines für eine passende Ersatzfelge, und vergleichen Sie beide in Ruhe, bevor Sie sich entscheiden.
Woran Sie erkennen, dass nur der Tausch bleibt
- Ein Riss ist mit bloßem Auge sichtbar, auch wenn er nur wenige Millimeter lang ist.
- Das Rad zieht spürbar, oder das Lenkrad vibriert bei bestimmten Geschwindigkeiten ungewöhnlich stark.
- Der Reifen verliert langsam, aber stetig Luft, ohne dass ein Nagel oder Fremdkörper zu finden ist.
- Die Felge zeigt an einer Stelle eine deutliche Delle oder ist erkennbar nicht mehr rund.
- Die Korrosion hat sich bereits durch die Lackschicht ins Metall gefressen, nicht nur oberflächlich.
Bemerken Sie eines dieser Anzeichen, lassen Sie das Rad in einer Werkstatt begutachten, bevor Sie weiterfahren. Ein schleichender Luftverlust kann zum Beispiel auch am Sitz des Sensors zur Reifendrucküberwachung liegen, mehr dazu im Artikel zu den Kosten der Reifendruckkontrolle.
So läuft die Begutachtung in der Werkstatt ab
Reifen abmontieren
Nur ohne den Reifen sieht die Werkstatt die Felge von innen und außen vollständig.
Felge reinigen und prüfen
Schmutz und alte Gewichte werden entfernt, damit Risse und Verformungen sichtbar werden.
Tiefe und Lage des Schadens messen
Die Werkstatt misst, ob der Schaden innerhalb der erlaubten 1 Millimeter und 50 Millimeter liegt.
Unwucht und Rundlauf testen
Auf der Wuchtmaschine zeigt sich, ob die Felge noch exakt rund läuft.
Angebot für Aufbereitung oder Ersatzfelge
Sie bekommen eine klare Ansage, ob eine Ausbesserung erlaubt ist oder nur der Tausch bleibt.
Bestehen Sie auf dieser gründlichen Prüfung, auch wenn der Schaden auf den ersten Blick harmlos wirkt. Wie viel ein kompletter Räder- oder Reifenwechsel bei dieser Gelegenheit zusätzlich kostet, lesen Sie im Artikel zu den Kosten des Reifenwechsels.
Reparieren lassen oder ersetzen, die Kurzfassung
Diese Übersicht fasst die Kriterien aus diesem Artikel noch einmal als schnelle Entscheidungshilfe zusammen.
Ist ein Riss, eine Verformung oder tiefe Korrosion im Metall erkennbar?
Nein, eine Reparatur ist nicht erlaubt. Die Felge muss ersetzt werden.
Reicht die Beschädigung tiefer als 1 Millimeter oder liegt sie weiter als 50 Millimeter vom Rand entfernt?
Nein, das liegt außerhalb der erlaubten Grenzen für eine Aufbereitung. Auch hier bleibt nur der Tausch.
Wurde diese Felge bereits einmal auf diese Weise aufbereitet?
Nein, eine zweite Aufbereitung derselben Felge ist nicht mehr zulässig.
Ja, eine Aufbereitung ist erlaubt. Sie kostet meist unter 100 Euro, mit Lackierung bis zu 300 Euro.
Häufige Fragen
Darf eine Werkstatt eine gerissene Alufelge reparieren?
Nein, ein Riss in einer Alufelge darf nach der geltenden Richtlinie nicht repariert werden, auch nicht durch Schweißen. Die Felge muss in diesem Fall ersetzt werden, weil ein Riss die Tragfähigkeit dauerhaft schwächt.
Welche Schäden an einer Alufelge darf eine Werkstatt ausbessern?
Erlaubt sind ausschließlich rein optische Schäden wie kleine Kratzer oder beginnende Korrosion, die laut ADAC nicht tiefer als 1 Millimeter im Grundmaterial reichen und höchstens 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt liegen. Jede Felge darf zudem nur einmal auf diese Weise aufbereitet werden.
Was kostet die Reparatur einer beschädigten Alufelge?
Eine erlaubte Ausbesserung ohne neue Lackierung kostet meist unter 100 Euro. Mit einer kompletten Neulackierung steigen die Kosten laut ADAC auf bis zu 300 Euro je Felge, abhängig vom Umfang des Schadens.
Woran erkenne ich, dass meine Felge nicht mehr repariert werden darf?
Ein sichtbarer Riss, eine deutliche Verformung, fortgeschrittene Korrosion im Metall oder ein spürbares Vibrieren des Lenkrads sind klare Warnzeichen. In all diesen Fällen bleibt nur der Tausch gegen eine neue oder baugleiche gebrauchte Felge.
Verliert meine Alufelge die Betriebserlaubnis, wenn sie repariert wurde?
Nein, solange die Werkstatt sich an die geltende Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern hält und nur rein optische Schäden innerhalb der erlaubten Grenzen ausbessert, bleibt die Felge weiter zulässig. Ein reparierter Riss dagegen wäre unzulässig und würde die Sicherheit gefährden.
