Wie viel Sie mit Werkstattbindung sparen
Bei einer Werkstattbindung verpflichten Sie sich, einen Kaskoschaden nur in einer von der Versicherung genannten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Im Gegenzug senkt der Versicherer Ihren Beitrag zur Teil- oder Vollkasko, den freiwilligen Zusatzversicherungen zum Auto. Der Automobilclub ADAC nennt für diesen Tarif eine Ersparnis von bis zu 20 Prozent auf die Kaskoprämie. Der Versicherer Verti gibt für den eigenen Werkstattbindungstarif 15 Prozent Rabatt an. Wie hoch der Nachlass wirklich ausfällt, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und hängt auch von Auto und Region ab.
| Merkmal | Mit Werkstattbindung | Ohne Werkstattbindung |
|---|---|---|
| Kaskobeitrag | 15 bis 20 Prozent günstiger | regulärer Beitrag |
| Werkstattwahl bei Kaskoschaden | nur Partnerwerkstatt der Versicherung | frei wählbar |
| Werkstattwahl bei Haftpflichtschaden | frei wählbar, Bindung greift nicht | frei wählbar |
| Serviceleistungen | oft Mietwagen oder Hol- und Bringservice inklusive | abhängig vom Vertrag |
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Kostet Ihre Teilkasko ohne Bindung 300 Euro im Jahr, sparen Sie mit 20 Prozent Rabatt 60 Euro. Bei einer Vollkasko von 700 Euro im Jahr sind es bei gleichem Rabatt 140 Euro. Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie überhaupt einen Kaskoschaden melden und wie weit die Partnerwerkstatt entfernt liegt.
Für welche Kaskoschäden die Bindung gilt
Die Werkstattbindung betrifft ausschließlich Schäden, die über Ihre eigene Kasko abgerechnet werden. Verti nennt dafür unter anderem Unfälle mit eigener Schuld, Wildunfälle, Sturm- und Hagelschäden, Diebstahl von Fahrzeugteilen, mutwillige Beschädigung und Glasschäden. Ein zerkratzter Lack zählt dazu, dessen Ausbesserung schnell mehrere Hundert Euro kostet. In mehreren Situationen greift die Bindung dagegen nicht oder nur eingeschränkt.
- Haftpflichtschaden, den ein anderer verursacht hat: Sie wählen die Werkstatt frei, die Bindung Ihres eigenen Vertrags spielt dabei keine Rolle.
- Unfall im Ausland: Die meisten Versicherer verzichten dort auf die Bindung, weil keine Partnerwerkstatt in der Nähe ist.
- Inspektion und reine Wartungsarbeiten: Diese laufen nicht über die Kasko und sind von der Bindung nicht erfasst.
- Geleaste Autos: Hier bestimmt häufig der Leasinggeber die Werkstatt, unabhängig von Ihrer Kaskobindung.
- Neuwagen in den ersten zwei Jahren: Solange die Garantie des Herstellers läuft, kann eine zusätzliche Bindung an dessen Werkstatt bestehen, die von der Kaskobindung zu unterscheiden ist.
Was bei einer anderen Werkstatt passiert
Rechtlich ist die Werkstattbindung eine vertragliche Pflicht aus Ihrem Versicherungsvertrag. Verstoßen Sie dagegen, muss Ihnen die Versicherung nicht automatisch die gesamte Leistung verweigern. Sie bleibt sogar zur vollen Zahlung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der Verstoß den Schaden oder seine Höhe nicht beeinflusst hat. In der Praxis greifen die meisten Verträge trotzdem zu einer festen Kürzung.
Üblich sind laut mehreren Fachanwälten für Verkehrsrecht Abzüge von 15 bis 20 Prozent der Reparaturkosten. Verti zum Beispiel erstattet in einem solchen Fall nur noch höchstens 80 Prozent. Zusätzlich können Leistungen wie ein kostenloser Mietwagen oder eine Entschädigung für die Zeit ohne Auto ganz entfallen, weil sie vertraglich an die Partnerwerkstatt gekoppelt sind.
Ein Beispiel aus der Praxis: Wählt jemand nach einem Wildunfall aus Zeitnot die nächstgelegene Werkstatt statt der 25 Kilometer entfernten Partnerwerkstatt, kann die Versicherung die Kürzung ansetzen. Das gilt auch, wenn die Reparatur fachlich einwandfrei war. Der Nachweis, dass die andere Werkstatt am Ergebnis nichts geändert hätte, gelingt in der Praxis nur selten.
Wann die Bindung für Sie unzumutbar wird
Eine Werkstattbindung gilt nicht grenzenlos. Fachanwälte für Verkehrsrecht sehen eine Entfernung von mehr als 30 bis 40 Kilometern zur Partnerwerkstatt in der Regel als unzumutbar an. Das gilt besonders, wenn Ihr Auto nach dem Schaden nicht mehr fahrbereit ist. Auch eine fehlende Ausstattung der Partnerwerkstatt für Ihr Auto, etwa ein Elektroauto, das nur speziell geschulte Betriebe warten dürfen, kann die Bindung im Einzelfall aushebeln.
Ein weiterer Grund ist ein Konflikt mit anderen Pflichten. Vielleicht läuft noch eine Leasingrate, oder die Garantie Ihres Herstellers schreibt eine bestimmte Werkstatt vor. Weicht diese von der Partnerwerkstatt Ihrer Kasko ab, informieren Sie am besten beide Seiten vor der Reparatur. So verletzen Sie keine der beiden Vereinbarungen.
5 Schritte nach einem Kaskoschaden
- Prüfen Sie in Ihrem Versicherungsschein, ob Ihr Tarif eine Werkstattbindung enthält und welche Partnerwerkstätten genannt sind.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, bevor Sie einen Reparaturtermin vereinbaren, damit Sie die vorgesehene Werkstatt kennen.
- Prüfen Sie die Entfernung und die Ausstattung der Partnerwerkstatt für Ihr Auto, besonders bei Sonderausstattung oder einem Elektroauto.
- Holen Sie bei einem triftigen Grund für eine andere Werkstatt vorab eine schriftliche Freigabe der Versicherung ein.
- Bewahren Sie Schadenmeldung, Freigabe und Rechnung auf, damit Sie im Streitfall belegen können, dass die Bindung eingehalten oder rechtmäßig umgangen wurde.
Ob sich die Werkstattbindung für Sie lohnt
Wohnen Sie in erreichbarer Nähe zu einer Partnerwerkstatt des Versicherers, die Ihr Auto auch technisch abdeckt?
Ist Ihnen die freie Wahl der Werkstatt bei einem Kaskoschaden wichtiger als 15 bis 20 Prozent Beitragsersparnis?
Ein Tarif ohne Bindung passt besser zu Ihnen, auch wenn er etwas teurer ist.
Eine Werkstattbindung lohnt sich für Sie, prüfen Sie vor Vertragsabschluss die genaue Entfernung und Ausstattung der Partnerwerkstatt.
Eine Werkstattbindung ist für Sie riskant: Bei einem Schaden müssten Sie entweder eine weite Anfahrt zur Partnerwerkstatt in Kauf nehmen oder eine Kürzung der Erstattung akzeptieren.
Häufige Fragen
Wie viel spare ich mit einer Werkstattbindung in der Kasko?
Eine Werkstattbindung senkt laut ADAC die Kaskoprämie um bis zu 20 Prozent, Verti gibt für den eigenen Tarif 15 Prozent Rabatt an. Der genaue Nachlass unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und bezieht sich nur auf Ihren Kaskoanteil, nicht auf die gesamte Police.
Gilt die Werkstattbindung auch für einen Haftpflichtschaden, den ich nicht verschuldet habe?
Nein, bei einem Haftpflichtschaden, den ein anderer verursacht hat, wählen Sie die Werkstatt frei. Als Geschädigter entscheiden Sie selbst über die Reparatur, die Werkstattbindung Ihres eigenen Kaskovertrags spielt dabei keine Rolle.
Was passiert, wenn ich trotz Werkstattbindung eine andere Werkstatt wähle?
Die Versicherung kürzt die Erstattung in der Praxis meist um 15 bis 20 Prozent der Reparaturkosten, bei Verti sind es dann höchstens 80 Prozent. Zusätzliche Leistungen wie ein kostenloser Mietwagen können ganz entfallen. Weisen Sie nach, dass der Verstoß den Schaden nicht beeinflusst hat, bleibt die Versicherung aber voll zahlungspflichtig.
Muss ich eine zu weit entfernte Partnerwerkstatt akzeptieren?
Nein, Fachanwälte für Verkehrsrecht sehen eine Entfernung von mehr als 30 bis 40 Kilometern in der Regel als unzumutbar an. Klären Sie in einem solchen Fall vorab schriftlich mit der Versicherung, dass Sie eine andere Werkstatt wählen dürfen, damit keine spätere Kürzung droht.
Verliere ich die Garantie meines Herstellers, wenn ich nach einem Kaskoschaden in eine freie Werkstatt gehe?
Nein, solange die freie Werkstatt nach den Vorgaben Ihres Herstellers arbeitet und die Reparatur dokumentiert, bleibt dessen Garantie erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Kaskotarif eine eigene Werkstattbindung enthält. Die EU erlaubt es ausdrücklich, ein Auto auch außerhalb der eigenen Werkstätten des Herstellers warten und reparieren zu lassen.
